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Wildtierschlag inkl. Vogelschlag

Definition Wildtierschlag

Wildlife Strike - die Definition eines Tierschlags in der Luftfahrt als Risiko-Indikator und meldepflichtiges Ereignis

Ein Tierschlag (engl. wildlife strike) ist die Kollision zwischen einem Tier und einem Luftfahrzeug. Da Tierschlag-Management ein risikobezogener Ansatz ist, sollten die nachfolgenden Ereignisse erfasst und im Rahmen einer Risiko-Bewertung verarbeitet werden.

  1. Jede Kollision eines Vogels oder eines anderen Tiers mit einem Luftfahrzeug, für die es einen physischen Beweis in Form eines Kadavers, von Resten oder von Beschädigungen am Luftfahrzeug gibt.

  2. Jede Kollision eines Vogels oder eines anderen Tiers mit einem Luftfahrzeug, für die sich kein physischer Beweis finden lässt, für die aber hinreichende Anhaltspunkte für eine tatsächliche Kollision vorliegen (z. B. visuelle Beobachtung des Zusammenstoßes oder akustische Wahrnehmung des Aufpralls).

  3. Jeder Fund eines toten Vogels oder eines anderen toten Tieres auf dem Rollfeld (engl. manoeuvring area), bei dem sich eine flugbetriebsbedingte Todesursache aufdrängt.

  4. Ereignisse, bei denen das Vorkommen von Vögeln oder anderen Tieren auf oder im Umfeld des Flugplatzes Auswirkungen auf die Durchführung des Flugbetriebes hat, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit einem anderen meldepflichtigen Ereignis stehen.

In diesem Zusammenhang sind nur die Ereignisse nach 1 und 2 behördlich meldepflichtig im Sinne der EU-Verordnung 376/2014.

In Deutschland sind nur Kollisionen mit Säugetieren ab der Größe von Wildkaninchen oder mit Vögeln aller Größen meldepflichtig.